Wissenswertes
Geschichte der Frankfurter
Der Name „Frankfurter Würstchen“ ist in Deutschland seit etwa 1860 als geografische Herkunftsbezeichnung geschützt und darf seit 1929 nur für Würstchen verwendet werden, die tatsächlich aus dem Raum Frankfurt am Main (in der Regel von spezialisierten Metzgereien aus Neu-Isenburg und Dreieich) kommen. Eine Berliner Firma, die zu dieser Zeit Frankfurter Würstchen herstellte, wurde von 13 Frankfurter Firmen verklagt und verlor den Prozess.
Außerhalb Deutschlands gilt Frankfurter als Gattungsbezeichnung und ist daher nicht geschützt. Weltweit bekannt wurde der Name Frankfurter dabei vor allem für Würstchen, die in Deutschland und der Schweiz als Wiener bzw. Wienerli bezeichnet werden. Einer Überlieferung nach verkaufte der von Frankfurt nach Wienausgewanderte Metzgermeister Johann Georg Lahner dort 1805 erstmals Würstchen, die er als Frankfurter bezeichnete und nach einem Rezept herstellte, das er in Frankfurt kennengelernt hatte. Anders als in Frankfurt durften die Fleischhauer in Wien eine Mischung von Rind- und Schweinefleisch verwenden.
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